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Arbeitgeber

Seit 2017 hat sich Motiva-Vermittlung auf die Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften aller Berufsgruppen besonders aus dem Nicht-EU-Ausland für verschiedene Unternehmen in Deutschland spezialisiert. Wir kümmern uns persönlich um alle damit verbundenen administrativen, rechtlichen und organisatorischen Prozesse (Anerkennung von Berufsqualifikationen, Vorbereitungen aller notwendigen Unterlagen beispielsweise Arbeitserlaubnis und Einreiseorganisation). Dank unseres großen Netzwerks können wir Ihnen viele motivierte Bewerber für Ihr Unternehmen anbieten.

Wie es funktioniert

Erstgespräch

Kontaktaufnahme mit uns durch Online-Formular oder Telefonisch.

Erstgespräch

Interview/Vorstellungsgespräch mit uns.

Vereinbarung

Erteilung der Vollmacht und Unterzeichnung der Vereinbarung.

Unterlagen

Vermittlung der erforderlichen Unterlagen zwecks Anerkennung

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Arbeitsbeginn

Arbeitsbeginn in Deutschland.

Sie suchen einen Job oder einen Mitarbeiter?

Für weitere Fragen und ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Wie es funktioniert

1. Wie funktioniert die Vermittlung?

Wir verfügen über umfangreiches Personal im Medizinischen Bereich, Technikern, Ingenieuren, Berufskraftfahrern. Zudem haben wir viele Interessenten für eine Ausbildung, die vorab ein Abitur absolviert haben.  

 

-Bei Kontaktaufnahme mit uns erhalten Sie eine kostenlose Beratung und wir erstellen gemeinsam ein Profil des gewünschten Arbeitnehmers.  

-Bei Vertragsabschluss kümmern wir uns um alle organisatorischen Schritte für einen erfolgreichen Vertragsabschluss.  

-Wir vermitteln anhand des erstellten Profils für Sie den passenden Mitarbeiter oder Auszubildenden in unserem großen Netzwerk-Pool mit Fachkräften.  

-Wir beraten Sie gerne auch zu individuellen Lösungen- schreiben Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.  

2. Welche Qualifikationen bringen Bewerber mit?
Wenn Sie sich für einen Bewerber aus dem Ausland interessieren, so bringen diese eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit. Bei reglementierten Berufen nehmen die Behörden vorab eine Gleichwertigkeitsprüfung vor und stellen einen Defizitbescheid aus, der durch einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden kann. 
3. Welche Vorteile bieten Fachkräfte aus dem Ausland?

Bewerber aus dem Ausland zu Beschäftigen bietet eine Reihe von Vorteilen. 

Das größte Argument jedoch liegt darin eine Fachlücke in Ihrem Unternehmen zu schließen. 

Ihnen stehen somit weitere Fachkräfte zur Verfügung zur Sicherung Ihrer Fachkräftebasis. 

Sie lernen ausländische Qualifikationen kennen und können internationale Fachkräfte passgenau einsetzen. 

Durch Ihre Unterstützung eventuell schon bei der Anerkennung setzen Sie schon ein Zeichen der Wertschätzung, dass auch der persönlichen Anerkennung dient. Dies trägt dazu bei Ihrem Mitarbeiter langfristig zu binden und zufriedene, loyale Mitarbeiter zu gewinnen. 

Mitarbeiter mit kulturellen Hintergründen bringen neue Perspektiven und neue Ideen. Zudem gewinnt Ihr Unternehmen kulturelles Wissen und fremdsprachliche Kompetenz. 

Zudem ist ausländischen Bewerbern oft bewusst, dass ein hoher Einsatz von Ihnen erwartet wird, wenn sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Chance bekommen wollen. Somit zeichnen sie sich besonders lernbereit, vielfältig und interessiert, aus. 

Somit lassen sich internationale Kontakte knüpfen und sprachliche Hürden überwinden. 

4. Was erwarten ausländische Bewerber von deutschen Arbeitgebern?

Willkommenskultur spielt in Ihrem Unternehmen eine große Rolle. Bei der Integration internationaler Fachkräfte erwarten Bewerber „willkommen“ zu sein. Der Wechsel verschiedener Kulturen fällt gerade in den ersten Tagen nicht leicht und kann durch einfache Maßnahmen schnell zur erfolgreichen Integration des neuen Teammitgliedes führen. 

Gerade die Unterstützung bei den Behördengängen und das Kennenlernen der neuen Kollegen und Arbeitsabläufen sowie Verhaltensregeln hilft beim Aufbau des Vertrauens. 

5. Was wird für die Einstellung einer Fachkraft aus dem Ausland benötigt?

Eine qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag, ein konkretes Arbeitsplatzangebot, sowie eine in Deutschland anerkannte Qualifikation nachweisen. 

Die Bundesagentur für Arbeit prüft die geplante Beschäftigung und stellt eine benötigte Arbeitszulassung aus, die für das Visum unabdingbar ist. Das Visum und eine geplante Arbeitsaufnahme sollten möglichst früh beantragt werden, da die Prüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Gegen eine Gebühr kann das Verwaltungsverfahren in einem „beschleunigtem Fachkräfteverfahren“ beschleunigt werden. 

Bei Bewerbern mit einem Anpassungslehrgang muss ein Nachweis an theoretischen Schulungen und Prüfungen nachgewiesen werden.